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Krankenkassenanträge

Finanzielle Unterstützung für gesundheitliche Selbsthilfegruppen

Der Deutsche Bundestag hat im April 2019 das Gesetz zur Selbsthilfeförderung geändert. Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände zukünftig 70% statt bisher 50% des Selbsthilfebudgets für die Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, Landes- und Bundesorganisationen der Selbsthilfe sowie für die Selbsthilfekontaktstellen zur Verfügung stellen. Für die Projektförderung verbleiben den Krankenkassen 30% statt bisher 50% der Fördermittel. Mit dieser neuen Regelung ist keine Budget-Erhöhung verbunden.

Diese Budgetverschiebung hat aber Auswirkungen auf das Förderverfahren für Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen der Selbsthilfe.

Die Anträge für 2023 sind online und können hier aufgerufen werden: http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-antragsformulare/

 

Von hier aus gelangen Sie zu den Selbsthilfegruppen, zu über­regional tätigen Selbsthilfe­organisationen und zu den Selbsthilfe-Kontaktstellen in NRW. [Mehr]
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