Finanzielle Unterstützung für gesundheitliche Selbsthilfegruppen
Der Deutsche Bundestag hat im April 2019 das Gesetz zur Selbsthilfeförderung geändert. Danach müssen die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände zukünftig 70% statt bisher 50% des Selbsthilfebudgets für die Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen, Landes- und Bundesorganisationen der Selbsthilfe sowie für die Selbsthilfekontaktstellen zur Verfügung stellen. Für die Projektförderung verbleiben den Krankenkassen 30% statt bisher 50% der Fördermittel. Mit dieser neuen Regelung ist keine Budget-Erhöhung verbunden.
Diese Budgetverschiebung hat aber Auswirkungen auf das Förderverfahren für Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen der Selbsthilfe.
Die Anträge für 2022 sind online und können hier aufgerufen werden: http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-antragsformulare/